Whitepaper
Compliance-Fahrplan 2026/2027

E-Rechnungspflicht 2026/2027: Compliance-Fahrplan für Unternehmen

Was sich mit dem Wachstumschancengesetz ändert, welche Fristen gelten und wie Sie die Umstellung als Chance für eine effizientere Buchhaltung nutzen.

E-Rechnungspflicht Compliance-Fahrplan
Autor: EG Vision IT GmbH Stand: Februar 2026 Lesezeit: ca. 12 Minuten
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Was sich bei der E-Rechnungspflicht ändert

Gesetzliche Grundlagen und Hintergrund

Die elektronische Rechnung wird in Deutschland zum Standard. Mit dem Wachstumschancengesetz, das der Bundestag im März 2024 verabschiedet hat, wurde die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht im inländischen B2B-Geschäftsverkehr beschlossen.

Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die ein einheitliches semantisches Datenmodell für elektronische Rechnungen definiert.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Art und Weise, wie Rechnungen erstellt, versendet und empfangen werden, ändert sich grundlegend. Wer heute noch ausschließlich Papierrechnungen oder einfache PDF-Dateien verschickt, muss handeln – und zwar zeitnah. Die Übergangsfristen laufen, und wer die Umstellung verschläft, riskiert nicht nur Compliance-Probleme, sondern verpasst auch eine echte Chance zur Effizienzsteigerung in der Buchhaltung.

Dieses Whitepaper fasst die gesetzlichen Grundlagen zusammen, erklärt die relevanten Formate, ordnet die Fristen ein und zeigt konkret, welche Schritte Unternehmen – insbesondere im Mittelstand – jetzt einleiten sollten.

Was ist eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Eine einfache PDF-Datei erfüllt diese Anforderung nicht, da sie kein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat enthält.


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Zeitstrahl: Die wichtigsten Fristen

Stufenweise Einführung 2025 bis 2028

Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt stufenweise. Damit soll Unternehmen ausreichend Zeit gegeben werden, ihre Systeme und Prozesse anzupassen. Dennoch ist Aufmerksamkeit geboten: Die erste Stufe – die Empfangspflicht – gilt bereits seit Anfang 2025.

Ab 01. Januar 2025 Bereits in Kraft
Empfangspflicht für alle B2B-Unternehmen. Jedes im Inland ansässige Unternehmen muss in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach EN 16931 zu empfangen und zu verarbeiten. Ein gesondertes E-Mail-Postfach genügt als Mindestanforderung. Die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist nicht mehr erforderlich.
Bis 31. Dezember 2026 Übergangsphase
Übergangsregelung: Sonstige Rechnungen weiterhin erlaubt. Rechnungsaussteller dürfen im Übergangszeitraum statt einer E-Rechnung noch eine sonstige Rechnung übermitteln – also etwa eine Papierrechnung oder eine einfache PDF per E-Mail. Voraussetzung: Der Rechnungsempfänger stimmt zu. Diese Regelung verschafft insbesondere kleineren Unternehmen Zeit für die Umstellung.
Ab 01. Januar 2027 Handlungsbedarf
Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz. Unternehmen, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro erzielt haben, müssen ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnungen ausstellen und versenden. Papierrechnungen und einfache PDFs sind dann nicht mehr zulässig.
Ab 01. Januar 2028 Vollständige Pflicht
Versandpflicht für alle B2B-Unternehmen – ohne Umsatzschwelle. Ab diesem Zeitpunkt müssen ausnahmslos alle im Inland ansässigen Unternehmen ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnungen im Sinne der EN 16931 ausstellen. Die Übergangsregelungen laufen vollständig aus.
Zeitstrahl der E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028

Wichtig: Die oben genannten Fristen gelten für den inländischen B2B-Bereich. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G) besteht die E-Rechnungspflicht auf Bundesebene bereits seit November 2020 (XRechnung). Auch im europäischen Kontext plant die EU-Kommission im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) eine weitergehende Harmonisierung.


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ZUGFeRD vs. XRechnung: Formate erklärt

Welches Format passt zu Ihrem Unternehmen?

Die E-Rechnungspflicht verlangt ein Format, das der Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland haben sich zwei Formate etabliert, die diese Anforderung erfüllen: ZUGFeRD und XRechnung. Beide sind normkonform, unterscheiden sich aber in ihrer technischen Umsetzung und ihrem typischen Einsatzgebiet.

ZUGFeRD

Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland

  • Hybridformat: PDF/A-3 mit eingebettetem XML
  • Von Menschen lesbar (PDF) und maschinenlesbar (XML)
  • Ideal für B2B-Geschäftsverkehr
  • Einfache Integration in bestehende Workflows
  • Breite Software-Unterstützung in Deutschland
  • Auch für B2C-Rechnungen verwendbar
  • Größere Dateien durch PDF-Anteil
  • Nicht alle Profile sind EN-16931-konform

XRechnung

Der deutsche Standard für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung

  • Reines XML-Format (UBL oder CII)
  • Höchste Strukturgenauigkeit
  • Pflichtformat für B2G (Bund, Länder, Kommunen)
  • Kompakte Dateigrößen
  • Direkte maschinelle Verarbeitbarkeit
  • Klar definierte Validierungsregeln
  • Kein visueller PDF-Anteil – nicht menschenlesbar
  • Erfordert spezielle Viewer-Software zur Ansicht

Detailvergleich

Kriterium ZUGFeRD XRechnung
Technisches Format PDF/A-3 + eingebettetes XML Reines XML (UBL 2.1 oder CII)
Menschenlesbar Ja (PDF-Anteil) Nein (reines XML)
Maschinenlesbar Ja (XML-Anteil) Ja (vollständig)
EN-16931-konform Ja, ab Profil COMFORT aufwärts* Ja, vollständig
B2G-tauglich Eingeschränkt Ja (Pflichtformat)
Typischer Einsatz B2B, gemischte Empfänger B2G, vollautomatisierte Systeme
Verbreitung Breit im deutschen Mittelstand Öffentliche Verwaltung, Großunternehmen

* Hinweis zu ZUGFeRD-Profilen: ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllt die Anforderungen der EN 16931 – allerdings nur in den Profilen COMFORT, EN 16931 und EXTENDED. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL gelten nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, da sie nicht den vollständigen Datensatz nach EN 16931 abbilden. Das Profil BASIC enthält die Pflichtangaben, wird aber von den FAQ des Bundesfinanzministeriums gesondert bewertet. Im Zweifel sollten Unternehmen mindestens das Profil COMFORT verwenden.

Welches Format sollten Sie wählen?

Die Wahl hängt von Ihrem Geschäftsumfeld ab:

ZUGFeRD vs. XRechnung: Formatvergleich
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Was ist keine E-Rechnung?

Verbreitete Irrtümer und Abgrenzung

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele Unternehmen gehen davon aus, dass eine Rechnung im PDF-Format, die per E-Mail versendet wird, bereits als E-Rechnung gilt. Das ist nicht der Fall.

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert eine E-Rechnung als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird, das die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine einfache PDF-Datei ist zwar elektronisch – sie enthält aber keine strukturierten, maschinenlesbaren Daten. Rechnungsinformationen sind lediglich als Bild oder Text in einem Dokument hinterlegt und müssen manuell oder per OCR erfasst werden.

Folgende Formate gelten NICHT als E-Rechnung:

Während der Übergangsphase (bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 für kleinere Unternehmen) werden diese Formate noch als sogenannte „sonstige Rechnungen“ akzeptiert – mit Zustimmung des Empfängers. Danach sind sie im B2B-Bereich nicht mehr gesetzeskonform.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Unternehmen, die nach Ablauf der Übergangsfristen weiterhin einfache PDFs oder Papierrechnungen versenden, riskieren, dass ihre Rechnungen vom Empfänger als nicht ordnungsgemäß zurückgewiesen werden. Darüber hinaus können steuerliche Nachteile entstehen, wenn der Vorsteuerabzug mangels formgerechter Rechnung verweigert wird. Die frühzeitige Umstellung ist daher nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch der wirtschaftlichen Absicherung.


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Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten

Strukturierte Vorgehensweise für die Umstellung

Die Umstellung auf E-Rechnungen muss kein Großprojekt sein. Mit einer strukturierten Vorgehensweise können auch kleine und mittlere Unternehmen die Anforderungen effizient erfüllen. Die folgende Checkliste gibt Ihnen eine Orientierung:

Prozessdiagramm: Vom manuellen zum automatisierten E-Rechnungsworkflow
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Automatisierung als Chance

Von der Pflicht zur Effizienzsteigerung

Die E-Rechnungspflicht wird häufig als regulatorische Belastung wahrgenommen. Dabei bietet sie eine konkrete Chance: E-Rechnungen liefern strukturierte, maschinenlesbare Daten – und genau das ist die Grundlage für eine weitreichende Automatisierung der Buchhaltung.

Was sich durch strukturierte Daten ändert

Bei klassischen PDF-Rechnungen müssen die relevanten Daten – Lieferant, Rechnungsnummer, Beträge, Umsatzsteuer, Fälligkeitsdatum, Bankverbindung – zunächst extrahiert werden. Das geschieht entweder manuell oder über OCR-basierte Erkennungssysteme. Beide Ansätze sind fehleranfällig und zeitaufwendig.

Bei E-Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung liegen diese Daten bereits strukturiert vor. Sie können ohne Medienbruch direkt in die Buchhaltungssoftware übernommen werden. Das bedeutet:

Vergleich: Manueller vs. automatisierter E-Rechnungsprozess

KI-gestützte Verarbeitung als nächster Schritt

Wer den Rechnungseingang bereits automatisiert hat, kann mit KI-Modellen noch einen Schritt weitergehen. Moderne Systeme nutzen maschinelles Lernen, um wiederkehrende Muster zu erkennen: Welchem Kostenkonto wird ein bestimmter Lieferant typischerweise zugeordnet? Welche Rechnungen erfordern eine besondere Prüfung? Wo gibt es Abweichungen zu Bestellungen?

E-Rechnungen liefern die perfekte Datengrundlage für solche Modelle. Die strukturierten Felder lassen sich direkt als Features verwenden – ohne aufwendige Vorverarbeitung. Das macht den Einsatz von KI in der Buchhaltung nicht nur möglich, sondern wirtschaftlich sinnvoll, auch für mittelständische Unternehmen.

Zeitersparnis in der Praxis

Die konkreten Einsparungen hängen vom Rechnungsvolumen und der bestehenden Prozessreife ab. Erfahrungswerte aus der Praxis:

25–35h
Monatliche Zeitersparnis
(bei 200 Rechnungen)
~0 %
Fehlerquote bei
strukturierter E-Rechnung
<1 Tag
Freigabeprozess
(statt 3–5 Werktage)

E-Rechnungen ab Tag 1 automatisch verarbeiten

Unser System verarbeitet ZUGFeRD, XRechnung und klassische PDFs in einer einheitlichen Pipeline. KI-gestützt, DSGVO-konform, gehostet auf Microsoft Azure in Deutschland.

Kostenlose Demo vereinbaren

Über EG Vision IT

Die EG Vision IT GmbH mit Sitz in Lappersdorf bei Regensburg entwickelt KI-gestützte Softwarelösungen für die Buchhaltungsautomatisierung im Mittelstand. Unser Schwerpunkt liegt auf der vollautomatischen Verarbeitung von Eingangsrechnungen – von der Belegerfassung über die Kontierung bis zur Freigabe.

Unsere Lösung „Elana Buchhaltung“ verarbeitet alle gängigen Rechnungsformate: klassische PDFs werden per KI-Vision analysiert, ZUGFeRD- und XRechnungen werden nativ geparst. Die Plattform basiert auf .NET und Microsoft Azure – inklusive Azure AI Foundry für die maschinelle Verarbeitung – und wird ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben.

Unser Fokus

  • Rechnungseingang automatisieren
  • KI-gestützte Kontierung und Validierung
  • Digitale Freigabe-Workflows
  • ZUGFeRD & XRechnung nativ verarbeiten
  • GoBD- und DSGVO-konforme Archivierung

Technologien

.NET / C# Microsoft Azure Azure AI Foundry KI / ML REST API DATEV-Schnittstelle

Zielgruppe: Mittelständische Unternehmen, Dienstleister, Hausverwaltungen, Kanzleien und Handwerksbetriebe, die ihren Rechnungsprozess effizient und rechtskonform gestalten wollen – ohne IT-Projekt und mit persönlichem Support.

Quellen und weiterführende Informationen